Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung wird von immer mehr Personen als eine vorbeugende Absicherung gegen Unfall- oder Krankheitskosten benutzt.

Da die Krankenkassen die Beiträge immer wieder erhöhen, gibt es eine hervorragende Alternative statt der gesetzlichen eine private Krankenversicherung zu wählen. Da niemand gerne ins Krankenhaus geht, ist es umso wichtiger, dass man sich dort gut fühlt und die besste Art von Versorgung bekommt.

Die Leistungen einer solchen Versicherung sind:

  • Alle Vorteile eines Privatpatienten
  • Freie Wahl der Klinik und des Arztes
  • Behandlung durch den Chefarzt/Spezialisten
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Kein Eigenanteil an den Krankenhauskosten
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
  • Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen)
  • Günstige Bedingungen für Studenten und Schüler u.a.

Abhängig vom Tarif bezahlt eine private Krankenversicherung nicht nur die Kosten, sie führt auch zu einer deutlich besseren ärztlichen Behandlung als durch gesetzlich gesicherten Kassen. Dazu kommt noch die wesentliche Verkürzung der Wartezeiten bei vielen Praxen.

Arbeitsnehmer, unter 40 Jahren, die durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig bleiben sind besonders gefährdet in finanzieller Not zu gelangen da der Staat keine Rente anbietet.

Am häufigsten sind heutzutage Tumor, Herz- und Kreislauferkrankungen, orthopädische sowie nervliche oder psychische Erkrankungen, die zu einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben führen. Niemand möchte bei Gesundheitsschäden finanzielle Sorgen haben und deshalb sollte eine rechtzeitige und ausreichende Absicherung nicht vernachlässigt werden.

Eine private Krankenversicherung verlangt, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung , einkommensunabhängige Versicherungsprämien. Anfangsbeiträge richten sich meist nach Geschlecht, Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beruf und verlangten medizinischen Leistungen.

Ihre Krankheitskosten privat absichern können:

  • Arbeitnehmer deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat; neben der Absicherung der Krankheitskosten (50%) kann man als Arbeitnehmer ein Krankentagegeld vereinbaren
  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens – wichtig ist hier eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung, da niemand im Krankheitsfall das Einkommen weiterzahlt
  • Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete

Doch trotz der vielen Vorteile einer privaten Krankheitsversicherung ist es äusserst problematisch in die gesetzliche ohne weiteres zurückzugelangen da der Gesetzgeber vermeiden will, dass junge Personen von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und im Alter wieder in die gesetzliche zurückwechseln. Deshalb sollte so ein Wechsel immer gut überlegt werden, denn somit gehen die Altersrückstellungen, die die private Versicherung gesammelt hat, in jedem Fall verloren.